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27.11.2025

Bayerischer Heilbäder-Verband: Urteil zur Bettensteuer stärkt Qualitätsversprechen der bayerischen Prädikate

München/Bad Füssing - Das aktuelle Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Verbot der Bettensteuer ist aus Sicht des Bayerischen Heilbäder-Verbands (BHV) ein wichtiges Signal für die Qualität und Bedeutung der staatlichen Prädikate in Bayern. Denn damit gilt auch künftig: Nur Orte mit einem staatlich verliehenen Prädikat wie Heilbäder und Kurorte dürfen zweckgebundene Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge erheben.

"Das Urteil schützt dieses bewährte System und stärkt zugleich die hohe Wertigkeit unserer Prädikate", sagte Peter Berek, Vorsitzender des BHV, in einer ersten Reaktion. Der Bayerische Heilbäder-Verband vertritt mehr als 70 Heilbäder, Kurorte und Kurbetriebe in Bayern mit mehr als 23 Millionen Übernachtungen 2024 und einer Wertschöpfung von rund 4,5 Milliarden Euro jährlich.

"Die staatlichen Prädikate sind ein Qualitätsversprechen - und sie sichern den Kommunen die Möglichkeit, über zweckgebundene Beiträge genau die Infrastruktur zu finanzieren, die Gäste und Patienten erwarten. Eine allgemeine Bettensteuer hätte dieses System geschwächt", so Berek weiter.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte die Klagen der Städte München, Bamberg und Günzburg abgewiesen. Das Gericht bestätigte: Der Freistaat darf das Kommunalabgabengesetz so ausgestalten, dass eine nicht zweckgebundene Übernachtungssteuer ausgeschlossen bleibt. Eine Bettensteuer hätte keinerlei Garantie geboten, dass die Einnahmen tatsächlich in Tourismus, Gesundheitsinfrastruktur oder Angebotsqualität fließen. "Für unsere Heilbäder und Kurorte, deren Identität und wirtschaftliche Stärke eng mit ihrem Prädikat verbunden sind, ist das Urteil ein klares Bekenntnis zu Qualität und Zweckbindung", verdeutlichte auch BHV-Geschäftsführer Frank Oette.

Gleichzeitig sieht der BHV die bayerischen Kur- und Heilbäder vor großen Herausforderungen: steigende Anforderungen an Datenmanagement, Besucherlenkung, Lebensraum- und Infrastrukturgestaltung sowie hohe medizinisch-therapeutische Standards. "Gerade deshalb brauchen wir eine nachhaltige, verlässliche und vor allem zweckgebundene Tourismusfinanzierung", fordert Heilbäderpräsident Berek. "Das Urteil weist in die richtige Richtung - nun gilt es, gemeinsam mit dem Freistaat und den tourismuspolitischen Akteuren zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln."

Das aktuelle Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Verbot der Bettensteuer ist aus Sicht des Bayerischen Heilbäder-Verbands (BHV) ein wichtiges Signal für die Qualität und Bedeutung der staatlichen Prädikate in Bayern. Denn damit gilt auch künftig: Nur Orte mit einem staatlich verliehenen Prädikat wie Heilbäder und Kurorte dürfen zweckgebundene Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge erheben. Foto: Leonie Lorenz

BHV-Vorsitzender Landrat Peter Berek. Foto: BHV


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